Wer trägt die Kosten der Fortbildung?

Viele Arbeitnehmer würden gern an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie die Kosten dafür nicht allein tragen müssen. In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber auch eine komplette Fortbildung oder zumindest einen Teil davon, doch das bedarf in den meisten Fällen einer individuellen Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Natürlich hat im Fall einer Kostenübernahme der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran die neu erworbenen Kenntnisse des Arbeitnehmers im Betrieb zu nutzen. Daher wird mit Zusage der Kostenübernahme meist versucht, den Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit lang an den Betrieb zu binden.
Wann muss der Arbeitnehmer zahlen?
Scheidet ein Angestellter, der durch Fortbildung geschult wurde, als Mitarbeiter vor Ablauf dieser Frist aus dem Unternehmen aus, kann eine Rückzahlung der Fortbildungskosten verlangt werden. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus freien Stücken aus obwohl die Bindungsdauer noch nicht vorüber ist, so kann der Arbeitgeber die Rückzahlung der Kosten verlangen. Auch wenn vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung durch den Arbeitgeber geführt hat muss der Arbeitnehmer mit einer Rückforderung der Bildungskosten rechnen. Kosten für abgebrochene Fortbildung muss Arbeitnehmer tragen, ist ebenfalls ein Stichpunkt, der immer wieder zu lesen ist und der Wahrheit entspricht.
Ausnahmen in der Bindungsdauer bei Fortbildungskosten
Allerdings gibt es dabei Ausnahmen und auch bei der Bindungsdauer hat der Bundesarbeitsgerichtshof bestimmte Faustregeln erlassen, die nicht wesentlich überschritten werden dürfen. So gilt bei einer Fortbildungsdauer von bis zu sechs Monaten beispielsweise, dass der Arbeitnehmer nicht länger als zwei Jahre ans Unternehmen gebunden werden darf. Für Fortbildungen, die weniger als einem Monat dauern, dürfen sogar nur sechs Monate Bindungsdauer festgelegt werden. Im Streitfall muss das Gericht entscheiden wann der Arbeitnehmer die Kosten für eine Fortbildung rückerstatten muss und wann der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sie trotz allem vollständig zu übernehmen.




